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Geltungszeitraum von: 01.03.2018

Geltungszeitraum bis: 28.02.2021

Anlage 2.1.2 zur KAO

Arbeitsrechtliche Regelung
über die Rechtsverhältnisse der Schüler/Schülerinnen
im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung
zum Erzieher/zur Erzieherin (PIA), deren Ausbildung
vor dem 1. März 2018 begonnen hat

(Übergangsregelung)

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§ 1
Geltungsbereich

Diese Regelung gilt als Übergangsregelung für Personen, die im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin ausgebildet werden und deren Ausbildung vor dem 1. März 2018 begonnen hat.
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§ 2
Anwendung tariflicher Vorschriften

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege – vom 13. September 2005 findet ab 1. März 2018 auf die praxisintegrierte Ausbildung Anwendung. Abweichend hiervon ist § 9 des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – mit Wirkung vom 1. Januar 2018 anzuwenden.
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§ 3
Sonstige Bestimmungen

Diese Regelung gilt längstens bis zum 28. Februar 2021.